Nachrichten Schwere Geschütze Neue Runde im Kampf um Bobby Fischers Freilassung
23.01.2005 - In der rethorisch-juristischen Auseinandersetzung um die Freilassung von Ex-Schachweltmeister Bobby Fischer, der seit Juli letzten Jahres in einem japanischen Gefängnis festgehalten wird, fahren beide Seiten nun schwere Geschütze auf.
Am 13. Juli 2004 wurde Ex-Schachweltmeister Bobby Fischer auf dem japanischen Flughafen
Tokio verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem "ungültigen
Reisepaß" aus Japan ausreisen zu wollen.
Wie die japanische Tageszeitung Mainichi Daily News am 19. Januar
2005 in einem Bericht von Ryann Connell meldet, verglich John Bosnitch, Vorsitzender des "Free
Bobby Fischer" Komitees, Japan als eine "Kolonie der USA". Ein
Sprecher der US-Botschaft erklärte, daß "Japan und die USA enge
Verbündete seien und extrem gute bilaterale Beziehungen pflege". Im
übrigen hätten die US-Behörden mit ihren Amtskollegen in Japan und
Island die Lage um Bobby Fischers Verfahren erörtert.
John Bosnitch (links) Vorsitzender eines
"Free-Bobby-Fischer" Komitees, im Gespräch mit Fischers
Rechtsanwältin Noriko Wanabe (Mitte) und Masako Suzuki bei
ihrer Ankunft vor dem Tokio Distrikt-Gericht.
Foto: AP / Mainichi Daily News
Bobby Fischer
drohen wegen Verstößen gegen das amerikanische Embargo gegenüber dem
früheren Jugoslawien eine Geld- und Haftstrafe in den USA, sollte er von
Japan an die USA ausgeliefert werden. Zuvor wurde er bei einer Reise
von Japan auf die Philippinen im Flughafen von Tokio verhaftet,
weil er mit angeblich ungültigem US-Reisepass unterwegs war.
Seither
sitzt er im Gefängnis in Ushiku, Distrikt Ibaraki in Ost-Japan. Im Jahre
1992 hatte Ex-Weltmeister Bobby Fischer einen Schachwettkampf in
Jugoslawien gegen Boris Spassky, seinem russischen Gegner beim WM-Finale
1972 in Reykjavik (Island) bestritten.
Fischer hat gegen die
drohende Auslieferung Rechtsmittel eingelegt, seine
US-Staatsbürgerschaft widerrufen und wartet darauf, nach Island
ausreisen zu dürfen. Island hatte Bobby Fischer Aufenthaltsrechte zugesichert,
wogegen sich die USA gesträubt hatten. (Siehe auch:
Der
Beginn der Sumo-Diplomatie - Ein neues Kapitel im Fischer Gambit)
Die Rechtsanwälte im japanischen Justizministerium äußerten sich,
daß sie den vorliegenden Auslieferungsantrag der USA nicht ändern
könnten. Der Sprecher der japanischen Einwanderungsbehörde, Shoichiro
Okabe sagte, diese Auffassung basiert auf der japanischen Rechtsordnung,
die vorschreibt, daß Auslieferungen von Personen in ihr Heimatland
erfolgten, es sein denn, daß besondere Umstände dagegen sprechen.
Sowohl Bobby Fischer als auch die japanischen Ministerien teilen die
Auffassung, daß er ausgeliefert werden könne, jedoch wird das
Empfängerland (USA oder Island) umstritten.
Bobby Fischers Rechtsanwältin Masako Suzuki hingegen führte aus, daß
kein japanisches Gesetz existiere, welches Bobby Fischer hindert, in
das Land seiner eigenen Entscheidung auszureisen.
Sie betonte, daß die
Weigerung Japans, Fischer nach Island ausreisen zu lassen, ein klarer Verstoß gegen internationales Recht und die japanische Verfassung
sei. Das
Justizministerium würde somit gegen seine eigenen Gesetze verstoßen.
Zuvor bestätigte Suzuki, daß Fischers Vertreter Klage gegen den
Verstoß des "Habeas Corpus Act" erhoben hätte.
John Bosnitch
betonte, Japan befinde sich im "Hochgeschwindigkeitszug auf dem Weg zur
US-Kolonie".
Hintergrund:
Die englische Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus
– »du mögest den Körper haben«, im Sinne von »habhaft werden«, und
engl. act - "(Einzel-)Gesetz", im Deutschen ungenau mit
"Akte" wiedergegeben) wurde im Jahr 1679 durch König Karl II.
erlassen. Habeas Corpus gilt als eines der modernen
Freiheitsrechte und ist in jeder demokratischen Verfassung
verwirklicht.
Ein Untertan der englischen Krone durfte danach ohne
gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden. Auch musste
ihm der Grund der Verhaftung mitgeteilt werden. Dieses
Habeas-Corpus-Recht wurde Bestandteil der Verfassung der USA. Das deutsche
Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Artikel 104 GG,
Absatz 2 und 3 festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches
Recht.
An wichtigen Neuerungen war in der Habeas-Corpus-Akte enthalten,
dass ein Inhaftierter innerhalb von drei Tagen einem Richter
vorgeführt werden musste, und dass er keinesfalls außer Landes
verlegt werden durfte. Um der Habeas-Corpus-Akte größeres Gewicht zu
verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit
empfindlichen Geldstrafen bedroht. (Quelle: Wikipedia)